Oft gestellte Fragen

Allgemein

Havarie

  • Was ist eine Havarie?

    Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch Brand, Explosion, Sturm u. a., die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit für Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten an Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt.

    Nachfolgende Störungen sind u. a. als Havarie zu werten:

    Elektro

    • totaler Stromausfall im Haus oder der Wohnung
    • gesamte Wohnung ohne Spannung (Sicherungen jedoch alle in Ordnung)
    • elektrische Brände in Schaltern, Steck- und Abzweigdosen sowie Kabelbrände
    • starke Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung

    Sanitär

    • Rohrbrüche an Versorgungsleitungen
    • Ausfall der Fernheizung oder Wasserversorgung
    • Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt
    • Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern)

    Verstopfungen

    • Grundleitung und Fallstrang verstopft

    Liegt keine Störung in oben genannten Sinne vor, müssten die entstandenen Kosten durch den Mieter getragen werden.

  • Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Problem ein Havariefall ist?

    Hier ein paar Beispiele, die nicht zur Havarie zählen:

    • tropfende Armaturen, defekte Lichtschalter oder Steckdosen
    • der Ausfall der Sicherung im Stromnetz der Wohnung (inklusive FI-Schalter) durch ein defektes elektrisches Gerät oder durch Überbelastung des Netzes durch ein Gerät
    • defekte Sicherungen, Schalter, Steckdosen und Relais in der Wohnung
    • defekte Kochplatten und Backröhren bei Elektroherden
    • nur teilweise durchwärmte Heizkörper, defekte Thermostatventile oder Geräusche in der Heizungsanlage
    • Verstopfungen innerhalb der Wohnung, z. B. verstopfte Toilettenbecken, Handwaschbecken, Badewannen
    • Störungen beim Fernsehempfang

    Bitte bedenken Sie, dass der Notdienst nur in Anspruch genommen werden darf, wenn wirkliche Havarien vorliegen. Fragen Sie sich also immer: Zieht ein verspätetes Eingreifen erhebliche Folgeschäden nach sich? Wenn nicht, melden Sie sich zu unseren Öffnungszeiten bei Ihrem Hauswart bzw. Techniker.

    Für alle anderen Reparaturen können Sie sich jederzeit an Ihren zuständigen Hauswart wenden.

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